Rundfunkgebühren – Nachteilsausgleich für behinderte Menschen muss bestehen bleiben
Ab 2013 wird die bisherige GEZ-Gebühr aus den 50er Jahren zum neuen „Rundfunkbeitrag”. Die monatlich 17,98 Euro bleiben unverändert. Zahlen muss sie dann aber jeder Haushalt – auch wenn er gar kein Radio oder Fernsehgerät besitzt. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich zwar offenbar darauf verständigt, Bewohner von Pflegeheimen künftig doch nicht einzeln zur Kasse zu bitten. Die sozialen Härten bleiben aber nach wie vor bestehen. Hier ist nur ein geringer Teil von...