PCR-Test

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Ratgeber
Nach der neuen Corona Test und –Quarantäne-Verordnung bedarf es nicht mehr einer schriftlichen Anordnung des Amtes für Gesundheit und Hygiene, um sich häuslich isolieren zu müssen. | Foto: pixabay/Grafik Sikora

Neue Regeln in der Kontaktperson Nachverfolgung
Corona Test und –Quarantäneverordnung setzt auf Eigenverantwortung

Seit Sonntag, 16. Januar, ist die neue Corona Test und –Quarantäne-Verordnung gültig. „Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass es nicht mehr einer schriftlichen Anordnung des Amtes für Gesundheit und Hygiene bedarf, um sich häuslich isolieren zu müssen. Auch nach erfolgter Freitestung erfolgt kein Schreiben des Gesundheitsamtes. Die Freitestung muss dem Gesundheitsamt, anders als in der Vergangenheit, nicht mehr angezeigt werden“, so Amtsleiter Dr. Frank Pisani. Durch diese neuen Regelungen...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 17.01.22
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