Düsseldorf: Helau
Karneval im Rheinland
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dürfen sogenannte Brauchtumszonen ausweisen, in denen das Verweilen im öffentlichen Raum unter 2G-plus-Bedingungen erlaubt ist. So wird beispielsweise das gesamte Stadtgebiet Köln vom 24. Februar bis 1. März zur Brauchtumszone. Dort dürfen genesene und geimpfte Jecken mit tagesaktuellem Test feiern. Laut Experten kann der Nachweis einer Booster-Impfung den Test ersetzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in den Brauchtumszonen ohne Testnachweis...