Evangelisches Krankenhaus
Vorübergehendes Besuchsverbot
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gilt im evangelischen Krankenhaus (EvK) derzeit ein temporäres Besuchsverbot. Zutritt haben nur noch Personen mit einer Ausnahmegenehmigung, etwa Angehörige medizinischer Härtefälle sowie von Palliativpatienten. Das hat das EvK in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises beschlossen. Hintergrund der neuen Regelung: Im Rahmen der routinemäßigen Testungen von Patienten und Mitarbeitern ist es in den vergangenen Tagen vermehrt zu...