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Foto: Verbraucherzentrale NRW

Ausfallhonorare hängen von der Art der Praxis ab
Wann eine Gebühr für abgesagte Arzttermine rechtens ist

Eine Patientin aus Mönchengladbach staunte nicht schlecht, als sie an der Tür zur chirurgischen Praxis diesen Aushang las: „Bei kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen halten wir uns das Recht vor, Ihnen keine weiteren Termine mehr zu vergeben.“ Weit verbreitet ist es, dass Arztpraxen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen. Ist das zulässig? Ja, teilweise, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich...

  • Wesel
  • 13.02.24
  • 1
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