Kommentar: Es geht wieder rund!
Der Anhang 1 Nr. 4.4 der Betriebssicherheitsverordnung verbot den Betrieb von Paternostern im öffentlichen Bereich seit dem 1. Juni 2015. Damit wäre das „Aus“ für Bochums Personen-Umlaufaufzug besiegelt gewesen. Bis zu einem Defekt im Jahre 2013 hatten sich die Kabinen im Rathaus gedreht. Es war nicht das erste Mal, dass Aufzügen dieser Bauart die Betriebserlaubnis entzogen werden sollte. Schon 1994 war eine Stilllegung aller noch bestehenden Anlagen vorgesehen. Damals wie heute scheiterte dies...