Ratgeber
Möglichkeiten der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in NRW
Obwohl das Thema nicht mehr ganz neu ist, führt es dennoch immer noch zu Meinungsverschiedenheiten. Deshalb sind einige Erläuterungen angebracht. Die Gemeindeordnung (GO) eröffnet Bürgerinnen und Bürger schon seit vielen Jahren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsformen am kommunalen Willenbildungsprozess: 1. Anregungen und Beschwerden (so genannter Bürgerantrag) (§ 24 GO NRW) 2. Einwohneranträge nach § 25 GO NRW 3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 26 GO NRW) Schon die Reform der...