Paragraf 1381 BGB

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Politik

Familienrecht: OLG Hamm lehnt Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit auf Erfolg im Beschwerdeverfahren ab

In einem mir bekannten Zugewinnausgleichsverfahren hat die Zahlungspflichtige die Zahlung des im Grunde rechtmäßigen Zugewinnausgleich aus Gründen der Unzumutbarkeit im Sinne des § 1381 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgelehnt. Durch das Verhalten ihres ehemaligen Mannes wurde sie obdachlos, obwohl sie schwer krank war. Sie musste zuvor im Freien ohne Lebensmittel und ohne ihre notwendigen Medikamente übernachten. Nur durch die schnelle Soforthilfe von ihrer Schwester und anderer konnte sie...

  • Bochum
  • 12.04.16
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