P-Konto

Beiträge zum Thema P-Konto

Politik
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Verbraucherschutz
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. hat Informationen über das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") zusammengestellt und bleibt am Thema. Ärger gibt es immer wieder wenn höhere Nachzahlungen ausstehen. Z.B. wenn das Jobcenter mehrere ausstehende Mieten nicht direkt an den Vermieter auskehrt oder Nachzahlungseingänge aus Abfindungen oder erstrittenen Rechtsstreiten kurzfristig die Freibetragsgrenzen übersteigen. Forderungen von Kommunen und Gerichten scheren sich nicht um die...

  • Iserlohn
  • 20.01.22
Ratgeber
Susanne Wolf rät, sich zügig beraten zu lassen.Foto: Erler

Die Frist läuft - Nur ein P-Konto schützt bald vor Pfändung des Existenzminimums

Plötzlich ist das Konto leer. Damit sie keine böse Überraschung erleben, sollten sich Menschen, die von Pfändung bedroht sind, schleunigst um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto kümmern. Das rät Susanne Wolf von der Schuldnerberatung. „Nur damit wird vom 1. Januar 2012 an bei überschuldeten Personen das Existenzminimum geschützt“, weist die Leiterin der Schuldnerberatung auf die neue Gesetzeslage hin. Seit dem 1. Juli 2011 gibt es dieses „P-Konto“. Mit Ende dieses Jahres läuft die...

  • Herne
  • 14.10.11
  • 1
Ratgeber
Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen und Werner Philipp von der Zentralen Schuldnerberatung der AWO im Kreis Unna

Pfändungsschutzkonto - Erfahrungen vor Ort

Seit 01.07.2010 gibt es die Möglichkeit bei Vorliegen einer Kontopfändung, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Schuldner automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag -1.028,89 Euro ab 1. Juli 2011 - verfügen. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind dabei genauso geschützt wie beispielsweise Unter­stützungsleistungen Dritter. Über diesen Betrag hinaus können die meisten...

  • Kamen
  • 08.09.11
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