Existenzminimum schützen - Umstellen auf P-Konto
Ab Januar sollten alle Bürger, deren Konto von einer Pfändung bedroht ist oder womöglich schon gepfändet ist, auf das neue Pfändungskonto, genannt P-Konto, umgestellt haben. Denn nur noch dann ist das pfändungsfreie Existenzminimum weiterhin geschützt. Denn zum Stichtag 1.1.2012 schafft der Gesetzgeber das bisherige Verfahren ab. Das räumte von Pfändung betroffenen Kontoinhabern noch die Möglichkeit ein, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Pfändung durch einen Antrag beim Amtsgericht den...