P-Konto

Beiträge zum Thema P-Konto

Ratgeber
Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen und Werner Philipp von der Zentralen Schuldnerberatung der AWO im Kreis Unna

Pfändungsschutzkonto - Erfahrungen vor Ort

Seit 01.07.2010 gibt es die Möglichkeit bei Vorliegen einer Kontopfändung, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Schuldner automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag -1.028,89 Euro ab 1. Juli 2011 - verfügen. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind dabei genauso geschützt wie beispielsweise Unter­stützungsleistungen Dritter. Über diesen Betrag hinaus können die meisten...

  • Kamen
  • 08.09.11
Ratgeber

Leben am Existenzminimum

Während Schuldner bislang beim Gericht oder der pfändenden Behörde beantragen und durchsetzen mussten, dass ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt, wird dieser beim neuen P-Konto automatisch geschützt. Ab 1. Juli gibt es auf diesem Konto einen verbesserten Schutz bei Kontopfändungen. Ein Guthaben von 985,15 Euro verbleibt auf jeden Fall. „Der Kontoinhaber muss nichts mehr tun, bei einer Pfändung bleibt der volle Zugang zum Konto möglich und zum Beispiel Überweisungen können bis zum...

  • Iserlohn
  • 29.06.10
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