Ratgeber
Leben am Existenzminimum
Während Schuldner bislang beim Gericht oder der pfändenden Behörde beantragen und durchsetzen mussten, dass ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt, wird dieser beim neuen P-Konto automatisch geschützt. Ab 1. Juli gibt es auf diesem Konto einen verbesserten Schutz bei Kontopfändungen. Ein Guthaben von 985,15 Euro verbleibt auf jeden Fall. „Der Kontoinhaber muss nichts mehr tun, bei einer Pfändung bleibt der volle Zugang zum Konto möglich und zum Beispiel Überweisungen können bis zum...