Osterfeuer

Beiträge zum Thema Osterfeuer

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Kurz vor dem Anzünden sollten man den Haufen noch einmal umschichten, damit Tiere rechtzeitig flüchten können. | Foto: Archiv
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Osterfeuer - die offizielle Pressemitteilung der Stadtverwaltung Wesel
Das Verbrennen ungeeigneter Materialien ist verboten / Umschichten kurz vor den Anzünden

Die Zeit der Osterfeuer steht wieder bevor. Die Stadt Wesel weist darauf hin, dass zulässige Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich, wenn diese von Vereinen oder Institutionen öffentlich veranstaltet werden. Die Beseitigung von pflanzlichen oder anderweitigen Abfällen ist nicht gestattet. Osterfeuer sollten vor dem Verbrennen bei der Stadt Wesel, Fachbereich Ordnung, unter 0281/203-2469 gemeldet werden.Bei der Durchführung eines Osterfeuers...

  • Wesel
  • 05.04.19
Ratgeber

Osterfeuer müssen angemeldet werden!

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dies teilt die Kreisverwaltung in Wesel mit. Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Dazu gehören Mindestabstände, die Beispielsweise zu bewohnten Gebäuden 100 Meter und zu Straßen und Bahnlinien 50 Meter betragen. Weiterhin sollte das Höchstmaß für das Feuer maximal sechs Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte. Der öffentliche...

  • Wesel
  • 25.03.11
  • 2
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