Stadt weist auf verschiedene Vorschriften hin
Regeln für das Abbrennen von Osterfeuern
Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt ist. Einzige Ausnahme stellen die Osterfeuer und so genannte Brauchtumsfeuer dar. Diese müssen allerdings im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein und beim Bereich für öffentliche Ordnung angezeigt werden. Folgende Regeln sind dabei zu beachten: Für das Abbrennen dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet...