Ratgeber
Osterfeuer - das müssen Veranstalter wissen
Ostern steht vor der Tür und wieder sollen überall in der Stadt die Feuer lodern. Vor dem Vergnügen kommt die Pflicht: Die Anmeldung der Feuer und einige Regeln. Denn nicht jeder Lüner darf einfach ein Osterfeuer im Garten zünden. Das regelt in Lünen seit zwei Jahren eine Verordnung der Ordnungsbehörden. Sie erlaubt es Siedlergemeinschaften, Vereinen, Parteien, Glaubensgemeinschaften ein Osterfeuer zu veranstalten. Wichtig: Das Osterfeuer muss öffentlich sein. Bis zum 15. März können...