Osterfeuer

Beiträge zum Thema Osterfeuer

LK-Gemeinschaft
Foto: Pixabay

Gut zu wissen
Osterfeuer in Lünen bis zum 15. März anmelden

Osterfeuer bis zum 15. März anmelden: Das Osterfest fällt in diesem Jahr auf das letzte Märzwochenende. Die Stadt Lünen weist darauf hin, dass Osterfeuer bis spätestens zum 15. März angemeldet werden müssen Regeln für Osterfeuer: Für das Abbrennen von Osterfeuern gibt es Regeln, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen. So dürfen Osterfeuer generell entweder am Samstag vor Ostern, am Ostersonntag oder Ostermontag jeweils in der Zeit von 16 bis 24 Uhr abgebrannt werden. Der Abbrennplatz...

  • Lünen
  • 29.02.24
Kultur
Die Anmeldefrist für Osterfeuer in Lünen und Selm endet Anfang April. | Foto: Magalski / Themenbild

Städte informieren
Osterfeuer: Anmeldung noch bis April

Ostern leuchten viele Feuer, doch vor dem Brauchtum steht die Anmeldung. In Lünen und Selm geht das noch bis Anfang April. Osterfeuer gehören für viele Menschen zu Ostern wie die bunten Eier, veranstalten dürfen sie in Lünen und Selm Vereine, Parteien, Nachbarschaften oder auch Gemeinden. Weil Osterfeuer, so formuliert es das Behördendeutsch, der "Brauchtumspflege" dienen, sind sie  öffentliche Veranstaltungen.  Veranstaltern eines privaten Osterfeuers droht, so berichtet die Stadt Selm, sogar...

  • Lünen
  • 14.03.19
Ratgeber
Osterfeuer sind eine beliebte Tradition - aber nicht ohne Regeln. | Foto: Magalski

Osterfeuer - die Regeln für Veranstalter

Feuer brennen zu Ostern an vielen Stellen in der Region, doch vor dem Spaß gibt's in den Städten die Pflicht. Die Stadt Lünen regelt seit fünf Jahren mit einer Verordnung des Ordnungsamtes alle wichtigen Punkte rund um das Osterfeuer. Die Zeiten privater Osterfeuer im eigenen Garten sind in Lünen vorbei, die Erlaubnis für ein Feuer bekommen nach den Regeln die örtlichen Vereine, Glaubensgemeinschaften, Parteien und Siedlergemeinschaften. Wichtige Bedingung: Das Osterfeuer ist eine öffentliche,...

  • Lünen
  • 07.03.15
Ratgeber
Wer ein Osterfeuer veranstalten will, muss die Regeln kennen. | Foto: Magalski

Osterfeuer - das müssen Veranstalter wissen

Ostern steht vor der Tür und wieder sollen überall in der Stadt die Feuer lodern. Vor dem Vergnügen kommt die Pflicht: Die Anmeldung der Feuer und einige Regeln. Denn nicht jeder Lüner darf einfach ein Osterfeuer im Garten zünden. Das regelt in Lünen seit zwei Jahren eine Verordnung der Ordnungsbehörden. Sie erlaubt es Siedlergemeinschaften, Vereinen, Parteien, Glaubensgemeinschaften ein Osterfeuer zu veranstalten. Wichtig: Das Osterfeuer muss öffentlich sein. Bis zum 15. März können...

  • Lünen
  • 01.03.13
  • 1
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