Osterfeuer

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Ratgeber
Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz verboten. Ausgenommen hiervon sind Brauchtumsfeuer. | Foto: Archiv

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuer: Ordnungsamt erinnert an Bestimmungen

Das Ordnungsamt macht kurz vor den Osterfeiertagen noch einmal auf die Spielregeln für die bevorstehenden Osterfeuer aufmerksam. Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz verboten. Ausgenommen hiervon sind Brauchtumsfeuer. Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und sind in Essen genehmigungsfrei. Brauchtumsfeuer müssen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein. Öffentliche Veranstaltungen sind der Koordinierungsstelle Veranstaltungen beim Amt für...

  • Essen-Werden
  • 28.03.18
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