Corona Dorsten
Erlass des Landes bestätigt Verbot von „Osterfeuern“ – auch ohne Publikum
Die Landesregierung hat per Erlass noch einmal klargestellt, dass jegliches Abbrennen von „Osterfeuern“ untersagt bleibt. Das Verbrennen von Gegenständen wie auch Grünschnitt ist nach § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG) grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot wären allein möglich als Oster- oder Brauchtumsfeuer, die für jedermann zugänglich sein müssen. Diese Brauchtumsfeuer sind allerdings als Veranstaltung nach der Corona-Schutz-Verordnung des Landes gegenwärtig...