Politik
Bund-Länder-Beschluss
Gründonnerstag und Karsamstag werden keine Ruhetage
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten sich am Montag, den 22. März unter anderem auf eine Ruhezeit über Ostern verständigt, die den Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) miteinschließen sollte. Nur Lebensmittelgeschäfte sollten Karsamstag geöffnet werden. Dieser Teil des Beschlusses wurde nun zurückgenommen. Bundeskanzlerin Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu...