Überregionales
Polizei-Rat: Schutz vor KO-Tropfen
Die Kreispolizei gibt Empfehlungen für die Karnevalszeit aus: Grundsätzlich kann die Einhaltung folgender Verhaltensregeln die Gefahr verringern, Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit dem Beibringen von "K.O.-Tropfen" zu werden: - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen - Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen - Von Fremden Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen annehmen - Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen und aufeinander...