Politik
Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt, verwirkt seinen Leistungsanspruch
Mit der Begründung „fehlender Mitwirkung“ lehnt das Jobcenter Märkischer Kreis regelmäßig die Auskehr existenzsichernder Leistungen ab, ganz egal, ob Unterlagen bereits mehrfach vorliegen, oder auch wenn überhaupt kein Anspruch auf angeforderte Nachweise besteht, wie im hier dokumentierten Beispiel. Textbausteine helfen zwar bei der Arbeit, aber nur dann, wenn sie rechtskonform angewendet werden. „die o.a. Leistungen werden ab 01.06.2014 ganz versagt. Die Versagung betrifft Ihren individuellen...