zu Unrecht 138,50 € Bußgeld gefordert
Jobcenter Märkischer Kreis scheitert in einem weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren
„Hiermit stelle ich das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWIG ein und werde das Jobcenter und die Staatsanwaltschaft schriftlich darüber informieren“. Wieder einmal kann eine rechtsgrundlos Angeschuldigte ein klein wenig aufatmen. Über mehrere ähnliche Verfahren hatte ich bereits Presseberichte zum Thema: Bußgeldverfahren durch das Jobcenter Märkischer Kreis abgefasst. Nur einmal musste ich in Iserlohn miterleben, dass ein Mann trotz bestmöglicher Vorbereitung verurteilt wurde. Als...