Ordnungswidrigkeit

Beiträge zum Thema Ordnungswidrigkeit

Ratgeber
Düsseldorf: Die Feuerwehr erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen.  | Foto: Ralf Beyer/Lokalkompass

Tipps zum Umgang mit Böllern und Raketen
Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Von A. Schahidi Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 29. Dezember. Das Abbrennen...

  • Düsseldorf
  • 21.12.22
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