Ordnungswidrigkeit Jobcenter Märkischer Kreis
Eingeschüchtert und unschuldig
"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hagen wird gegen Sie wegen Betruges - Vergehen nach § 263 Abs. 1 StGB - eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 15,00 Euro (= 525,00 Euro) festgesetzt. Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie - unter Beschränkung des Verfahrens nach § 421 Abs. 3 StPO -, in der Zeit vom 01.12.2020 bis 31.01.2021 in Iserlohn in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das...