LK-Gemeinschaft
Maskenpflicht: Schwerpunktkontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet
GELSENKIRCHEN: Wer Bus oder Bahn nutzen möchte, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Regelung gilt auch für die Wartenden an Haltestellen und U-Bahnhöfen. Pflicht ist das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits seit Ende April. Da sich die Beschwerden über Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV in der städtischen Leitstelle häufen, führt die Stadt gemeinsam mit Verkehrsunternehmen und der Polizei Schwerpunktkontrollen durch. Am Dienstag,...