Keine Verstöße gegen das Alkoholverkaufsverbot festgestellt
Gemeinsame Kontrollen von Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst und Gewerbeaufsicht mit positivem Ergebnis
Gelsenkirchen. Am zurückliegenden Wochenende kontrollierte die Gewerbeaufsicht gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und der Polizei die Einhaltung des geltenden Alkoholverkaufsverbots. Bei Kontrollen von rund 20 Gewerbebetrieben, darunter diverse Tankstellen und Trinkhallen, mussten erfreulicherweise keine Verstöße festgestellt werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr untersagt. „Das Verkaufsverbot ist nur ein...