Ordnungsbehörde

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Hohe Geldstrafen drohen
Abfälle gehören nicht ins Osterfeuer

Nur noch kurze Zeit bis zu den Osterfeiertagen. Die Vorbereitungen für die traditionellen Brauchtumsfeuer sind angelaufen. Die Ordnungsbehörden weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen in den Osterfeuern eine besondere Ordnungswidrigkeit darstellt. Beim Abbrennen eines Osterfeuers sind nach Mitteilung der Stadtverwaltung noch weitere Punkte zu beachten: Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das...

  • Bottrop
  • 05.04.19
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