Ratgeber
Recklinghausen: Osterfeuer müssen angemeldet werden
Osterfeuer müssen bis spätestens Donnerstag, 4. April, beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen schriftlich angezeigt werden. Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz gemacht. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Wer beim Abbrennen eines nicht genehmigten...