Ratgeber
Osterfeuer jetzt anmelden: Frist bis 7. Februar
Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss sich allmählich sputen: Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass die Feuer spätestens bis Samstag, 7. Februar, bei der Stadt angemeldet werden müssen. Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind. Und diese dürfen auch nicht mehr am Karfreitag brennen: „Das wird nicht genehmigt, weil der Karfreitag ein stiller Feiertag ist“, erklärt Ulf Köhler vom Ordnungsamt. Was die Veranstalter sonst noch beachten...