Ombudsmann

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Ratgeber
Im Jahr 2012 lagen die Versicherten-Beschwerden im Bereich der Kfz-Haftpflicht bei 7,5 Prozent, bei der Kfz-Kasko bei 4,4 Prozent. Die Beschwerderate bei Lebens- und Rentenversicherungen lag dagegen bei 32,8 Prozent. | Foto: Archiv
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Wenn Versicherungen nicht zahlen...

Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Die lehnt ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert. Ablehnung von Leistungen Ein anderer...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 17.01.14
  • 1
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