Ombudsmann

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Ratgeber
Bei Sturmschäden muss normalerweise die Teilkaskoversicherung haften.

Wenn Versicherungen nicht zahlen

Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Die lehnt es aber ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert. Ein anderer Fall betrifft eine...

  • Moers
  • 14.01.14
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