Überregionales
Vorsicht beim Rausstellen der Mülltonne - Neue Regel in Kraft
Schermbeck. Abfallbehälter, deren Deckel sich nicht schließen lassen, werden ab sofort nicht mehr geleert. Laut § 13 Abs. (5) der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schermbeck dürfen Abfallbehälter nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Daher werden die Restmüllbehälter, deren Deckel sich nicht schließen lassen, ab sofort nicht mehr geleert. Es ist in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden gekommen, dass übervolle Restmüllgefäße zur Leerung an die Straße gestellt...