Leserbrief
„Bebauungspläne für Innenverdichtung rechtlich verpflichtend“
Einen Leserbrief über die Nachverdichtung an der Oderstraße in Haltern am See erreichte die Redaktion von unserem Leser Wilhelm Neurohr: „Bebauungspläne für Innenverdichtung rechtlich verpflichtend“ Solange notwendige Nachverdichtung im Innenbereich der Stadt ausschließlich über den § 34 Baugesetzbuch abgewickelt wird, solange wird es Konflikte mit der Bürgerschaft geben, wie aktuell an der Oderstraße. Unlängst haben sowohl das Bundesverfassungs- als auch das Bundesverwaltungsgericht eine...