Stadt Bochum muss Zwangsgeld im Fall Sami A. nicht zahlen
Mit Beschluss vom 28.8 hat das Oberverwaltungsgericht den Antrag von Sami A. auf Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro abgelehnt und damit der Beschwerde der Stadt Bochum gegen den Festsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen stattgegeben. Die Stadt Bochum ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 ‑ verpflichtet worden, Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Mit...