LK-Gemeinschaft
Rechtswidrig
Widerspruch einlegen gegen zu hohe Abwassergebühren
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die bisherige Praxis der Kommunen zur Berechnung der Abwassergebühren rechtswidrig ist. Seit Jahren wurden viel zu hohe Gebühren verlangt. Wer kürzlich seinen Bescheid über die Abwassergebühren bekommen hat oder ihn demnächst erhält, sollte unbedingt Widerspruch dagegen einlegen, so Andreas Adán, Vorsitzender der Eigentümer- und Vermieterorganisation Haus und Grund. Die nach der bisherigen Praxis berechneten Gebühren sind nach dem...