Politik
Oberlandesgericht Hamm: Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck kann nicht mittels eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45ff BauGB erfolgen
Der 16. Zivilsenat – Senat für Baulandsachen – des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass die u.a. durch die Anlage des Grüngürtels Duisburg-Nord geplante Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck nicht mittels eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45ff BauGB erfolgen kann. Damit hat der Senat die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses Nr. 100 „Bruckhausen-Süd“ des Umlegungsausschusses der Stadt Duisburg durch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Eine von der...