Ratgeber
Oberlandesgericht Hamm: Wirksame Holzlieferungsverträge zwischen einem für die Klausner-Gruppe handelnden Unternehmen und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Die im Jahre 2007 vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit einem für die Klausner-Gruppe handelnden Unternehmen abgeschlossenen Holzliefe-rungsverträge sind wirksam und bestehen fort. Das hat der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am heutigen Tage entschieden und damit das erstinstanzliche Feststellungsurteil des Landgerichts Münster bestätigt. Nach dem Sturm „Kyrill“ hatte der das Land Nordrhein-Westfalen vertretende Landesbetrieb mit dem klagenden, für die Klausner-Gruppe handelnden...