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Foto: Stadt Duisburg

Oberlandesgericht Hamm: Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck kann nicht mittels eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45ff BauGB erfolgen

Der 16. Zivilsenat – Senat für Baulandsachen – des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass die u.a. durch die Anlage des Grüngürtels Duisburg-Nord geplante Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck nicht mittels eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45ff BauGB erfolgen kann. Damit hat der Senat die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses Nr. 100 „Bruckhausen-Süd“ des Umlegungsausschusses der Stadt Duisburg durch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Eine von der...

  • Duisburg
  • 11.09.12
  • 1
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