Oberlandesgericht Hamm: Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen
Die Eigentümerin eines in Bielefeld gelegenen Hauses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte vor Dachlawinen zu schützen. Vorsorgemaßnahmen seien nicht geboten gewesen. Einer Warnung von Seiten der Eigentümerin habe es nicht bedurft. Mit diesem rechtlichen Hinweisen hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm einen Kläger zur Rücknahme seiner Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld veranlasst. Der Kläger hatte sein Fahrzeug am 27.12.2010...