Politik
Nach Rechtsgutachten zum Kies-Bedarf
René Schneider: Landesregierung muss bis zum Sommer juristisch saubere Definition liefern!
Das Rechtsgutachten von Prof. Martin Kment beweist, dass die Bedarfsberechnung für Sand und Kies im Landesentwicklungsplan rechtlich nicht zulässig ist. Dieser Auffassung ist der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider. Die Folge: Entscheidungen in der nachfolgenden Regionalplanung könnten jederzeit beklagt werden. Dadurch entsteht für alle Beteiligten große Rechtsunsicherheit. "Das muss jetzt geregelt werden. Wenn CDU und FDP vor der Sommerpause einen gerichtsfesten Landesentwicklungsplan...