Corona-Maßnahmen: Weitere Lockerungen ab dem 15. Juni
Am 15. Juni tritt eine angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das bedeutet weitere Lockerungen. Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind dann unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere...