Corona-Virus - Covid 19
Nichts ist so alt, wie die Meldung von gestern!
Das NRW-Gesundheitsministerium hat seine gestern veröffentlichten Vorgaben zur Corona-Booster-Impfung nochmal überarbeitet. Die neue Regelung von einem Mindestabstand von vier Wochen zwischen Zweit- und Booster-Impfung soll nur in Einzelfällen gelten. Eine Drittimpfung nach einem Abstand von gerade mal vier Wochen soll nur in Einzelfällen vorkommen. Der Abstand zwischen Zweitimpfung und Booster soll im Regelfall weiter mindestens fünf Monate sein. Nach vier Wochen können sich Bochumer*Innen...