Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium verlängert die Corona-Schutzverordnung
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung ohne Anpassungen bis zum 23. September 2022 verlängert. Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen also weiterhin: - Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im überregionalen Schienenverkehr erhalten. - Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere...