Politik
Urteil des Bundesverfassungsgericht ist Wasser auf die Mühlen des Antikommunismus!
Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVG) in seinem heutigen Urteil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bestätigt hat, hat das Gericht diese Partei nicht verboten. In der Urteilsbegründung heißt es im Wesentlichen: Von der NPD gehe keine unmittelbare Gefahr für Deutschland aus, zumal diese Partei nur in wenigen Gremien (Landtage, Kommunen) vertreten sind. Soweit es lokale Dominanz der Rechtsextremen gäbe, handelt es sich um wenige Einzelfälle, die jedoch nicht für ein Parteiverbot ausreichen....