Ratgeber
Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar
Zunächst keine Änderungen
Die neue Coronaschutzverordnung hat für Moers voraussichtlich bis Ostern keine Änderung der aktuellen Situation zur Folge. Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind ab Montag, 29. März, wieder erlaubt. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen.