Ab 29. März
In 31 Kreisen und Städten gilt die Notbremse
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Sie tritt am Montag, 29. März, in Kraft, und betrifft Regionen, die an mindestens drei Tagen eine Inzidenz über 100 hatten. Hier gilt die Notbremse - vorausgesetzt, die entsprechende Stadt/Region macht nicht von der verstärkten Test-Möglichkeit Gebrauch: Städteregion Aachen (will Sonderregelung in Anspruch nehmen)Stadt...