Ratgeber
Coronavirus
Notbetreuung von Kindern in Hattingen angepasst
Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Änderung bei der Notbetreuung beschlossen. Seit heute, 23. März, hat jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation, also auch unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils, einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder. Das gilt...