Agenturen brauchen Papierform
Sonderregel beim Krankenschein
Agenturen dürfen eletronische AU noch nicht anfordernArbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Für Kunden der Arbeits-Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar noch nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Arbeitslose Kunden müssen daher die AUB aktiv bei ihrem...