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Ratgeber

Corona Schermbeck
Keine Osterfeuer 2021

Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Als Aus-nahmen gelten Osterfeuer sog. Brauchtumsfeuer. Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen nicht durchführbar. Daher können keine Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit in Schermbeck stattfinden. Quelle: Gemeinde Schermbeck

  • Dorsten
  • 22.03.21
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