Nicht Behindertengerechte öffentlichen VerwaltungsBüros

Beiträge zum Thema Nicht Behindertengerechte öffentlichen VerwaltungsBüros

Politik
UND INNEN GEHT's WEITER, TREPPENSTUFEN HOCH !! 
3 Geschosse !
9 Bilder

"wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ? "
wie kommen denn der/die Gehbehinderten

Sei hier erlaubt zu fragen : zu der Wirtschaftsförderung & Kulturamt, ins 3. Obergeschoss, hinauf ? Artikel 3 Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz ; Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ; Die Treppenstufen-Höhe ist ja auch relativ bequem zu begehen, wenn man's eben noch gut kann. ES fragt offensichtlich niemand danach wie Bürger*Innen die nicht mehr gut zu Fuß sind wie diese Menschen --DENN-- in das DRITTE Obergeschoss zu Fuß zum Wirtschaftsförderungs & Kulturamt städtischem Ämter...

  • Gladbeck
  • 30.11.21
  • 2
  • 3
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.