Politik
"wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ? "
wie kommen denn der/die Gehbehinderten
Sei hier erlaubt zu fragen : zu der Wirtschaftsförderung & Kulturamt, ins 3. Obergeschoss, hinauf ? Artikel 3 Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz ; Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ; Die Treppenstufen-Höhe ist ja auch relativ bequem zu begehen, wenn man's eben noch gut kann. ES fragt offensichtlich niemand danach wie Bürger*Innen die nicht mehr gut zu Fuß sind wie diese Menschen --DENN-- in das DRITTE Obergeschoss zu Fuß zum Wirtschaftsförderungs & Kulturamt städtischem Ämter...